Montag, 4. Februar 2013

Schrei(b)blockade: Ja, ich habe die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gelesen!

Gelegentlich begegnen mir kuriose Dinge, bei denen mein gesunder Menschenverstand vor lauter Schmerz aufschreit, aber der Bürokrat in mir lediglich meint: Hey, warum nicht?

So auch bei der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) - so ein schöner deutscher Begriff - für das Antiviren-Programm von Avira. In ihrem Punkt 1.3 musste nach Klärung, wer hier nun die beiden Partner des Vertragsstückes seien auch definiert werden, was denn ein "Computer" ist.

Da heißt es konkret:
bezeichnet jedes Gerät, das Daten mit Hilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift verarbeiten kann.
Geht es nur mir so, oder klingt dieser Punkt in manchen Ohren ziemlich allgemein? Braucht ein Taschenrechner ein Antivirenprogramm? Und könnte man Avira auf Schadensersatz verklagen, wenn's nicht funktioniert?
Aus objektiver Perspektive könnte man diesen Inhalt auch streichen. Die juristische Perspektive kenne ich nicht, aber fürchte, dass er dann wieder sinnvoll platziert ist.

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