Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 14. Oktober 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Portalbetreiber sind für Kommentare ihrer Nutzer verantwortlich

Der EGMR in Straßburg. (c)CherryX/commons.wikimedia.org
Es geht zwar vorrangig um beleidigende Inhalte, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil weitgehend einem Gericht in Estland zugestimmt.
Dieses hatte in einem konkreten Fall entschieden, dass ein Website-Betreiber die Kommentar-Inhalte seiner Nutzer ggf. mitzuverantworten hat, wenn diese grob beleidigend sind.

Demnach ist ein Portal nicht nur ein passiver Betreiber. Bei den Kommentaren und Inhalten dürfe man sich auch nicht auf das Recht der freien Meinungsäußerung verlassen, wenn ebenjene Kommentare grob verletzend und im angesprochenen Fall auch drohenden Charakters seien.
Inwieweit dieses Urteil sich auf die deutsche Rechtssprechung auswirken wird, ist momentan noch unklar.

Mein Kommentar

Als Site-Betreiber sollte man generell eine Netikette aufstellen und darauf achten, was so alles kommentiert wird. 
Und: Viel Spaß bei YouTube-Kommentaren!

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Urteil vom AG Köln: AGB dürfen nicht kopiert werden!

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden einmal mehr von der deutschen Gerichtsbarkeit bestätigt. Im Urteil vom 8. August 2013 (Az. 137 C 568/12) hat das Amtsgericht Köln erneut befunden, dass es nicht zulässig ist, die AGB anderer Unternehmen für eigene Zwecke zu kopieren oder zu verwenden.

Mein Kommentar:

Die AGB (die Schreibweise AGBs in jeglicher Variante ist falsch, Anm.) sind geistiges Eigentum. Sie sind die Netikette für eine Website, ein Forum oder eine andere digitale Präsenz und sind für genau diese Präsenz geschrieben worden. Es ist einerseits sinnlos, sowas für eine andere Seite anwenden zu wollen und zum anderen, wie erneut bestätigt, auch rechtswidrig.
Ich kann natürlich den Drang verstehen, einfach Copy & Paste zu betreiben. Das spart enorm viel Zeit, aber warum kopieren? Es gibt sogar AGB-Generatoren online, die genutzt werden dürfen.


Lieber ein paar Stunden hinsetzen und etwas schreiben anstatt Abmahnungen zu riskieren, unnötig lange Prozesse und Anwaltskosten, die ein Vielfaches dessen darstellen, was man für die AGB aufgewandt hat. Natürlich kann man sich inhaltlich inspirieren lassen, aber das ist das Stichwort: Inspirieren!

Falls jemand Hilfe braucht, biete ich demnächst übrigens einen eigenen Kurs zum Onlinerecht an. Ich informiere euch zeitnah! :)

Donnerstag, 5. September 2013

Das neue Leistungsschutzrecht in Deutschland - und was das bedeutet

Das Reichstagsgebäude bei Nacht.
(c)commons.wikimedia.org
Viel Gutes konnte hieraus nicht entstehen, doch jetzt ist es verabschiedet: Das umständlich fomulierte Gesetz über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (siehe hier). 
Seit dem 1. August 2013 in Kraft bedeutet es einen tiefen Einschnitt in die freie Berichterstattung. Im Vorfeld hatten Unternehmen wie Google eigene Kampagnen gestartet, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Doch das grandiose Scheitern solcher Vorhaben trotz großer Rückhalte in der Netzgemeinde ist nicht einmal das Schlimmste. 

Dieses neue Gesetz ist derart löchrig und unschlüssig formuliert, dass die Bundesregierung selbst die ersten Klagen und Gerichtsverhandlungen abwartet, die Klarheiten bringen sollen, was denn nun eigentlich noch erlaubt ist.

Im Kern besagt das neue Leistungsschutzrecht konkret, dass man beispielsweise aus dem Buch eines Autors so viel zitieren darf, wie man will, so lange man angibt, woher die Quelle stammt. Das gilt für den Printbereich und betrifft sowohl Zeitungen als auch Nachrichtenportale. 
Im Internet verhält es sich grundlegend anders! Dort dürfte man aus ebenjener Quelle nicht zitieren - selbst wenn es derselbe Text, den man woanders gemeinfrei finden würde. Die Zeitung dürfte dem Betreffenden dann eine Rechnung schreiben - oder ihn rundherum verklagen wegen Diebstahl geistigen Eigentums.

Google war einer der großen Gegner dieses Gesetzes, doch seine Petition half nichts. Das Unternehmen schrieb kurz vor Inkraftreten deswegen die großen deutschen Verlagshäuser an und teilte mit, dass man gemäß des Gesetzes alle Nachrichtenstreams entfernen werde, falls man nicht eine kostenlose freiwillige Nuzung durch Google erlaube. Die Unternehmen willigten sämlichst ein.
Somit müssen viele kleine News-Aggregatoren dicht machen und der Platzhirsch Google hat seine Marktposition sogar noch stärken können. Das war nicht im Sinne der Erfinder.

Was meint ihr zu dieser neuen Rechtssituation, wie sie von der aktuellen Bundesregierung verabschiedet wurde?

Sonntag, 18. August 2013

NSA und der PRISM-Skandal: Nö, ist nicht bedrohlich (Parodie-Video)

Gerade entdeckte ich dieses Video des Comedy-Künstlers Ralph Ruthe, welches sich PRISM und Tempora widmet. Mit einem Augenzwinkern nimmt es die aktuelle Debatte gekonnt auf die Schippe.



Schaut euch doch auch ein paar andere von Ruthes Videos an. Die sind wirklich gut gemacht! Und nein, ich bekomme keine Prämie dafür. ;)

Freitag, 25. Januar 2013

Gerichte: Internet ist Lebensgrundlage!

Der BGH (c)bundesgerichtshof.de
Das ist für uns alle sehr interessant, denn in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hat dieser offiziell gesagt, dass ein Internetzugang so wichtig sei wie beispielsweise ein Auto oder fließendes Wasser.
Das Urteil des III. Zivilsenats vom 24.1.2013 (AZ III ZR 98/12) erlaubt uns Internetkunden also, von unserem Provider Schadensersatz zu verlangen, wenn unser Netzanschluss ausfällt. Aber nur: die Zeit, bis unser Provider für einen neuen Anschluss gesorgt hat.

Schreibt euch die obigen Zahlen besser auf, denn in eurem Beschwerdeschreiben könnt ihr darauf Bezug nehmen.
Ich persönlich finde diese Entscheidung des BGH sehr interessant. Der Anschluss ans Internet wird in dieser Gesellschaft inzwischen so hoch angesehen, dass man es als "materiale Grundlage der Lebenshaltung" bezeichnen darf, sie sich "signifikant auswirkt". So das BGH in ihrer Pressemitteilung Nr. 14.

Was haltet ihr von dem Gerichtsbeschluss? Gehört das Internet für euch inzwischen zur Lebensgrundlage?